Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Das is mir klar das dein Beitrag nur auf HVOler zählt, denn der First Responder hat Sonderrechte wenn er mit seinem Privat PKW zum Einsatz fährt. :-D
Soweit ich weiß, sind die Begriffe "HvO" unfd "First Responder" synonym zu verwenden. Oder irre ich mich da?
Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Und wenn du willst das du als HVOler Sonderrechte hast, dann reiche eine Petition ein.
Und auf deinen rechtfertigenden Notstand kannst du dich in der Regel auch nur berufen, wenn tatsächlich was bedrohliches vorliegt, stellt sich das als Falschmeldung raus trifft dich die volle Härte des Gesetzes.
Falsch. Der gerechtfertigte Notstand gilt, wenn Du aufgrund für Dich eindeutig scheinender Indizien der Annahme bist, dass es sich um eine Gefahrensituation handelt.

Gruß, Mr. Blaulicht