Hi ertsmal
wie sieht es eigendlich aus mit Sonderrecht für Privat PKWs wenn ich von Zuhause zur Wache fahr
Habe ich in dem Falle Sonderrecht
THX im vorraus
Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein
Nein, das halte ich für übertrieben
Ich weiss nicht ?!
Hi ertsmal
wie sieht es eigendlich aus mit Sonderrecht für Privat PKWs wenn ich von Zuhause zur Wache fahr
Habe ich in dem Falle Sonderrecht
THX im vorraus
Schonmal die Suche gequält?
Wo wohnst du?
BL?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
da kam ich auf einen beitrag dem ich nicht viele entnehemen konnte
komme aus sachsen aber die stvo ist doch bundeseintheitlich
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
Gruß Daniel
wo kann ich solche sachen nachlesen
gibt es dazu nicht irgendwelche rechstgrundlagen
Sie haben die Sonderrechte, aber es wird "grundsätzlich abgeraten", sie auf der Anfahrt in Anspruch zu nehmen. Das ist juristisch ein Unterschied zu "keine haben".
Das ist so, als wenn man bei vor ner wie auch immer gearteten Wahl steht, und am Anfang der Wahl sagt der Vorstand, das er sich wünschen würde, wenn über den Punkt so oder so entschieden wird. Meistens tut man recht gut daran, dem zu folgen, aber wenn man sein Stimmrecht nicht abtreten will, stimmt man auch mal gegen den Vorstands-Vorschlag. Mehr als doof gucken oder andere Punkte als diese Wahl für eine Vergeltung suchen kann da auch nicht gemacht werden.
Drum steht in diesem Schrieb auch drin, das ein Feuerwehrangehöriger laut dem Paragraphen und den Voraussetzungen Sonderrechte zustehen!!! ABER man rät "grundsätzlich" (und dieses Wort ist in dem Schriftsatz durch Leerzeichen besonders hervorgehoben) davon ab, diese auf der Anfahrt zu nutzen.
Auch schreibt man weiter, das wenn es zum Unfall kommt, i.d.R. davon ausgegangen wird, das die Sonderrechte nicht massvoll genug eingesetzt wurden - eben weil es zum Unfall kam. Die Sonderrechte hatte man, aber keinen Anspruch darauf, das z.B. ein anderer Verkehrsteilnehmer Platz macht oder gar toleriert, das man ein Rotlicht missachtet hat und dadurch einen Unfall auslöste. Durch das grundsätzliche Abraten gibt man dem "Sonderrechtsfahrer" damit also lediglich eine Empfehlung, wie man sich wünscht, das sich die Person verhält, mit dem Hintergrund, einerseits die Richter zu entlasten (kurz gesprochen), andererseits einfach die dadurch entstehende Gefahr für den Sonderrechtsfahrer oder seine Umgebung einfach zu reduzieren, indem man sagt "du dürftest, aber besser tu es nicht, es lohnt den Ärger nicht, den es geben kann".
Hast du auch mal weitergelesen?
Das Innenministerium weist allerdings darauf hin, dass die Pflicht der Feuerwehrangehörigen
nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes , sich bei Alarm unverzüglich, d. h. ohne
schuldhaftes Zögern, am Alarmplatz einzufinden, grundsätzlich hinter die Pflicht zur Beachtung der geltenden Verkehrsregeln zurückzutreten hat....
... Auch die bei einem Alarm gebotene Eile rechtfertigt es danach grundsätzlich nicht, von den Verkehrsregeln abzuweichen.
Und das ist mehr als eindeutig geschrieben.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Der §35 StVO ist Teil der Verkehrsregeln. Nur mal so nebenbei...
Ansonsten würde ich das Schreiben von einer Feuerwehrschule nicht allzu ernst nehmen. Und mich selbst nicht zu wichtig.
Gruß, Mr. Blaulicht
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