"Weder Feuerwehrmann noch RotKreuzler kommen auf dem Weg zum Einsatzort/zur Wache im Privat-PKW in den Genuss von Sonder- oder Wegerechten. Die weit verbreitete Meinung, es gebe diese beschriebenen Rechte, enspricht nicht der Wahrheit und der Rechtsgebung!"

Zitat: Polizeihauptkommissar der PD München