Also es ist ja rechtlich ganz klar geklärt, Organisationen mit Hoheitsrechte (Polizei, Feuerwehr, BGS, Zoll.....) dürfen unter Inanspruchnahme von Sonderrecht und Wegerecht, die Fahrt mit dem Privaten PKW zur Wache machen, weil es dort auf die Person bezogen ist. Wiederum ist es bei den Rettungsdiensten nicht so, weil dort eben das Sonder/ Wegerecht auf das Fahrzeug bezogen ist und das ist auch richtig so, ich möchte noch einige Jahre leben, wenn ich mal in der Stadt über die Strasse gehen will. Es sind schon genug verrückte auf der Strasse unterwegs.