moin moin,
na ja,es ist wohleher nur ein Schmunzeln, denn:
Der §35 befreit Dich von der StVO, aber nur so weit, wie unbedingt nötig. Und ob der Einsatz der Warnblinkanlage bei einer Einsatzfahrt nötig ist, finde ich äußerst fraglich.
Gruß, Mr. Blaulicht