Hallo Peter,
Es ist eigentlich auch bei der Feuerwehr reine Auslegungssache. In dem Sinne ist ein "Feuerwehrler" nicht unbedingt gleich die "Feuerwehr". Sprich, der allgemeine "Feuerwehrler" hat genauso wenig Sonderrechte wie sonst jemand auf der Anfahrt zum Gerätehaus! Es wird immer auf den Richter ankommen -vielleicht ist der ja gerade Feuerwehrhasser und Rotkreuzliebhaber - da hat man schon einiges erlebt in DE.
Aber wie heißt es so schön: "2 Juristen, 3 Meinungen."
MfG
Markus