und diese Privat-PKW gelten dann als Rettungsdienstfahrzeug im Sinne § 35,38 StVO?
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein
Nein, das halte ich für übertrieben
Ich weiss nicht ?!
und diese Privat-PKW gelten dann als Rettungsdienstfahrzeug im Sinne § 35,38 StVO?
Gruß, Mr. Blaulicht
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