es gibt keine sonderrechte für private seg ler die mit dem privaten PKW auf der anfahrt zum gerätehaus sind!sonderrecht ist für feuerwehr und katastrophenschutz personengebunden das heisst auch auf der anfahrt mit dem privaten PKW geniesst der FW mann sonderrecht, sonderrechte für den rettungsdienst oder seg gibt es nur für fahrzeuge, steht doch so im gesetz!lest doch erstmal das gesetz richtig durch und schreibt dann!

peter