Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 106 bis 120 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
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    tja
    dann wirst du wohl über deine Unwissenheit lachen müssen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    moin moin,

    na ja,es ist wohleher nur ein Schmunzeln, denn:

    Der §35 befreit Dich von der StVO, aber nur so weit, wie unbedingt nötig. Und ob der Einsatz der Warnblinkanlage bei einer Einsatzfahrt nötig ist, finde ich äußerst fraglich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Hallo,

    wir hatten das Thema zwar schon öfter ausführlich besprochen, aber ok. Der §1 gilt immer und überall. Und nicht nur der. Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte das jedem klar sein, dass man nicht alle Regeln über den Haufen werfen kann und darf. Siehe doch z.B. mal eine rote Ampel. Die zählt auch, wenn Du zu einem Einsatz unterwegs bist. Wenn was passiert, bist Du dran. Ohne wenn und aber. Du hast gewisse Privilegien, aber das wars auch schon.

    MfG Steffen

    PS: Fahrtrichtung anzeigen ist wohl nix bei ner Einsatzfahrt? Oder wie geht das mit Warnblinken? Na gute Nacht...

  4. #4
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    Unsinn
    auch der Paragraph 1 der StVO gilt bei einer Einsatzfahrt nicht mehr ...
    deswegen wurde ja der Absatz 8 in den Paragraphen 35 aufgenommen ...
    und nun nochmal zum mitschreiben.
    1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    So ... und nun kannst du selbst nachschauen welche Vorschriften die StVO beinhaltet und von welchen du somit befreit bist,
    ob Sinn oder Unsinn steht auf einem anderen Blatt, aber so ist die Rechtslage

    Ende der Diskussion.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Moin moin,

    erstmal: Die Kombination aus §35 Abs (1) "dringend geboten" und Abs. (8) "dürfen nur... ausgeübt werden" macht klar, dass es wirklich sehr wichtig sein muss, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.
    Sobald ein weiterer Verkehrsteilnehmer beengt oder anderweitig behindert wird, hat sich der Sonderrechtler falsch verhalten.

    zum Zweiten: der §35 ist bekanntlich ja Teil der Verordnung, die er selbst unter bestimmten Voraussetzungen ausser Kraft setzt. Rein nach dem Gesetzestext muss sich auch niemand mehr an den §35 halten, wenn er Sonderrechte geltend macht.

    War nur Spass, aber denkt mal drüber nach...

    Drittens: Sätze wie "Ende der Diskussion" sind in einem Diskussionsforum völlig überflüssig. Angesichts der Anzahl der Beiträge zum Thema SoSi und der diversen Auslegungen bei Gericht und Rechtsgelehrten kann an ein Ende der Debatte nicht gedacht werden.

    Gruß, Mr.Blaulicht

  6. #6
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    also das mit der warnblinkanlage tät ich auch lieber lassen ist viel zu gefährlich zwecks richtungsanzeige und unsicherheit der anderen verkehrsteilnehmer. sonderrechte hin oder her im zweifelsfall wird ein gericht entscheiden ob es gerechtfertigt war schneller zu fahren oder nicht.
    es gibt auch urteile wo SEG leiter oder Zugführer Sonderrechte im Einsatz zugesprochen wurde weil es zb bei einen Großschadensereigniss dringend geboten war, dass gerade diese person schnellstmöglich zu einsatz kommen musste.
    deswegen schön langsam machen, gerade für junge mitglieder aller HIORGs ist die fahrt zum gerätehaus gefährlich, sag ich aus eigener erfahrung.

  7. #7
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    Original geschrieben von rotkreuz

    gerade für junge mitglieder aller HIORGs ist die fahrt zum gerätehaus gefährlich, sag ich aus eigener erfahrung.
    Stop Stop
    nur weil du grad in einer HiOrg bist und Menschenleben in Gefahr sind heißt das nicht zwangsläufig das du Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst.
    Das Rote Kreuz, MHD, Johanniter, Wasserwacht und DLRG und dergleichen, dürfen im Alarmfall auf dem Weg zur Wache "KEINE" Sonderrechte in Anspruch nehmen mit ihrem Privat-KFZ, wenn sie zB per Melder alarmiert werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Moin moin,

    im Katastrophenfall dürfen von jedem Sonderrechte gebraucht werden, nur nicht als Rettungsdienstverstärkung oder SEG.

    Aber auch ohne Sonderrechte ist es durch die persönliche Anspannung bei einer Alarmierung schon gefährlich genug, im Privat-PKW durch die Strassen zu fahren.
    Zumindest, wenn man noch nicht so viele Einsätze hinter sich hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    SEG Leiter und Zugführer hab ich geschrieben. Und da gibt es beispiele siehe Buch Sonderrechte im Einsatz.

  10. #10
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    Moin moin,

    um eine alte Diskussion wieder in die Gegenwart zu holen (hehe, ich seh´ schon Eure Gesichter!!!):

    Wie sieht´s eigentlich mit Hintergrund- oder Reserve-Notärzten aus? Bei uns fahren auch LNAs Primäreinsätze. Dürfen die mit SoSi fahren oder net?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Also bei uns haben alles LNA's eigene Autos mit Sosi und Magnetblaulicht.

  12. #12
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    und diese Privat-PKW gelten dann als Rettungsdienstfahrzeug im Sinne § 35,38 StVO?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    genau.

    Das ganze ist natürlich von den Behörden offiziell genehmigt und die Ärzte haben dann (zumindest in Bayern) auch nen Rettungsdienst Rufnamen zugeteilt bekommen. Dementsprechend sind sie dann auch als Fahrzeug des Rettungsdienstes unterwegs.

  14. #14
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    Bei uns fahren die LNA's mit dem privaten PKW der mit SoSi ausgestattet ist ;)

    Nocheinmal aufs Anfangsthema zu kommen: Ich finde es ebenfalls übertrieben SoSi in einen privat PKW einbauen zu dürfen! natürlich wäre es ein riesen Spaß mit dem eigenen Auto mit Blaulicht und Martinshorn zum FW Haus zu fahren, aber wie schon gesagt: Die Missbrauchgefahr ist zu hoch und ob es wirklich sinnvoll ist wenn 50 Leute mit SoSi zu einer Ölspur rasen ist auch fraglich, da das Unfallrisiko etwa 7x so hoch ist wie ohne.
    Jedoch fände ich es besonders Nachts sehr sinnvoll wenn beleuchtet bzw. blinkende Dachaufsetzter erlaubt wären, weil in der Nacht sieht man vielleicht die umrisse des Schildes aber nicht was drauf steht.. Dadurch wird der Verkehr eindeutig zu wenig gewarnt und gerade wenn man vielleicht mit 50 durch eine 30er Zone fährt ist es sinnvoll evtl. Fußgänger oder ander Autofahrer mit einem blinken auf sich aufmerksam zu machen!

  15. #15
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    Jetzt war es solange ruhig hier um dieses Thema...

    Zitat Zitat von Luki Beitrag anzeigen
    natürlich wäre es ein riesen Spaß mit dem eigenen Auto mit Blaulicht und Martinshorn zum FW Haus zu fahren
    Spass??? Darum geht's also...

    Zitat Zitat von Luki Beitrag anzeigen
    ob es wirklich sinnvoll ist wenn 50 Leute mit SoSi zu einer Ölspur rasen ist auch fraglich, da das Unfallrisiko etwa 7x so hoch ist wie ohne.
    Sonderrechte zur Ölspur sind wirklich mehr als fraglich. Die wird dir wohl kein Richter zugestehen. Und das höhere Unfallrisiko liegt nicht an der Rechtslage oder an irgendwelchen bunten Lämpchen, sondern ganz allein an den Menschen.

    Zitat Zitat von Luki Beitrag anzeigen
    Jedoch fände ich es besonders Nachts sehr sinnvoll wenn beleuchtet bzw. blinkende Dachaufsetzter erlaubt wären, weil in der Nacht sieht man vielleicht die umrisse des Schildes aber nicht was drauf steht.. Dadurch wird der Verkehr eindeutig zu wenig gewarnt und gerade wenn man vielleicht mit 50 durch eine 30er Zone fährt ist es sinnvoll evtl. Fußgänger oder ander Autofahrer mit einem blinken auf sich aufmerksam zu machen!
    Mit deinen Sonderrechten hast du keine anderen Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen! Die greifen nur, solange niemand außer dir von ihnen betroffen ist! Daher brauchst du niemanden auf dich aufmerksam zu machen! Dieses Thema ist hier schon zigfach zu finden...

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