Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das is mir klar das dein Beitrag nur auf HVOler zählt, denn der First Responder hat Sonderrechte wenn er mit seinem Privat PKW zum Einsatz fährt. :-D
    Soweit ich weiß, sind die Begriffe "HvO" unfd "First Responder" synonym zu verwenden. Oder irre ich mich da?
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und wenn du willst das du als HVOler Sonderrechte hast, dann reiche eine Petition ein.
    Und auf deinen rechtfertigenden Notstand kannst du dich in der Regel auch nur berufen, wenn tatsächlich was bedrohliches vorliegt, stellt sich das als Falschmeldung raus trifft dich die volle Härte des Gesetzes.
    Falsch. Der gerechtfertigte Notstand gilt, wenn Du aufgrund für Dich eindeutig scheinender Indizien der Annahme bist, dass es sich um eine Gefahrensituation handelt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Pflonk Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, sind die Begriffe "HvO" unfd "First Responder" synonym zu verwenden. Oder irre ich mich da?
    Nein, das ist ein und das selbe, das eine eben nicht Deutsch. :D


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Falsch. Der gerechtfertigte Notstand gilt, wenn Du aufgrund für Dich eindeutig scheinender Indizien der Annahme bist, dass es sich um eine Gefahrensituation handelt.
    Richtig. Wenn der HvO alarmiert wird, so wird er das von der Leitstelle, die seinen RTW / NEF mit SoSi auf den Weg zum Notfall schickt, da aufgrund der Unfallaufnahme am Telefon von höchster Eile ausgegangen wird und der Disponent das Leben oder die Gesundheit gefährdet vermutet. Bis zur Herausstellung des Gegenteils ist der rechtfertigende Notstand inkraft. Stellt sich während der Anfahrt heraus, dass keine Gefahr für Leib und Leben besteht, wird dies in der Regel den anfahrenden Fahrzeugen mitgeteilt und sie fahren weiter an, schalten jedoch ihre SoSi-Anlage ab. Warum andere in Gefahr bringen, wenn es nicht nötig ist, weil niemand akut Lebensbedroht ist?
    Dass ein HvOler Sonderrechte innehat ist an für sich klar, mir ging es in meinem MegaPost nur darum, wie man sie ausüben und kenntlich machen könnte um die Aufgabe (schnell helfen) sicher und rechtlich im grünen Bereich auszuführen.

    Gruß Pflonk

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Pflonk Beitrag anzeigen
    Dass ein HvOler Sonderrechte innehat ist an für sich klar,...
    So klar ist das nicht. Wir haben in unserem Rettungsdienstbereich auch die ein oder andere HvO-Gruzppe. Und denen wurde die Nutzung von Sonderrechten untersagt mit der Begründung, diese stünden nur dem Rettungsdienst zu. Und Rettungsdienst sei, was von den Krankenkassen als Rettungsdienst bezahlt würde.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Pflonk Gast
    editiert

    Ein HvO-ler ist zwar nicht Teil des Rettungsdienstes, dem die Nutzung von Sonderrechten mit deren FAhrzeugen eingeräumt ist, aber er handelt mit rechtfertigendem Notstand, um ein Leben zu retten. Dieser erlaubt es um eben dies zu tun gewisse Regeln und Gesetze zu brechen, wenn es angemessen und verhältnismäßig ist.

    Desweiteren kann natürlich eine Dienstanweisung aus dem Grund ausgestellt werden, weil in der Vergangenheit vermehrt schlechte Erfahrungen gemacht wurden.
    Nach §35 StVO haben zwar nur Fahrzeuge des RD Sonderrechte, ich begründe meine Aussage jedoch auf §34 StGB mit rechtfertigendem Notstand. Andere Baustelle eigentlich :)
    Geändert von Pflonk (19.01.2008 um 15:51 Uhr)

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