Hallo!

§35 Sonderrechte

"(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

>unberührt davon gilt dennoch:

"(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."

>Folglich gilt daher die gleiche Vorgehensweise für die SEG-Helfer wie bei den FW!

"(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

>Heißt ganz klar, das der Fahrer der Sonderrechte in Anspruch nimmt, bei nachgewiesener Unaufmerksamkeit in vollem Umfang zu belangen ist!

Und nochmal : Warum wird denn Sonderrecht und/oder Wegerecht immer mit schnell fahren oder rasen gleich gestellt??

Zum Thema, es geht doch nur dadrum ob bzw. wie Helfer mit ihrem Privat-PKW sicherer gekennzeichnet werden können, um die ihnen zustehenden " Sonderrechte " anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zumachen!!

Und nicht, um ein möglichkeit zuschaffen schneller fahren zu können oder zu dürfen !!

MfG