sicher darf ich mit meiner warnblinkanlage zum gerätehaus fahren...
denn das benutzen wann und wo ich meine warnblinkanlage und hupe benutzen darf ist in der StVO geregelt, da ich durch den Paragraphen 35 von allen Regeln der StVO befreit bin darf man auch mit Warnblinklicht im Einsatzfall zum Gerätehaus fahren.