Sie haben die Sonderrechte, aber es wird "grundsätzlich abgeraten", sie auf der Anfahrt in Anspruch zu nehmen. Das ist juristisch ein Unterschied zu "keine haben".

Das ist so, als wenn man bei vor ner wie auch immer gearteten Wahl steht, und am Anfang der Wahl sagt der Vorstand, das er sich wünschen würde, wenn über den Punkt so oder so entschieden wird. Meistens tut man recht gut daran, dem zu folgen, aber wenn man sein Stimmrecht nicht abtreten will, stimmt man auch mal gegen den Vorstands-Vorschlag. Mehr als doof gucken oder andere Punkte als diese Wahl für eine Vergeltung suchen kann da auch nicht gemacht werden.

Drum steht in diesem Schrieb auch drin, das ein Feuerwehrangehöriger laut dem Paragraphen und den Voraussetzungen Sonderrechte zustehen!!! ABER man rät "grundsätzlich" (und dieses Wort ist in dem Schriftsatz durch Leerzeichen besonders hervorgehoben) davon ab, diese auf der Anfahrt zu nutzen.

Auch schreibt man weiter, das wenn es zum Unfall kommt, i.d.R. davon ausgegangen wird, das die Sonderrechte nicht massvoll genug eingesetzt wurden - eben weil es zum Unfall kam. Die Sonderrechte hatte man, aber keinen Anspruch darauf, das z.B. ein anderer Verkehrsteilnehmer Platz macht oder gar toleriert, das man ein Rotlicht missachtet hat und dadurch einen Unfall auslöste. Durch das grundsätzliche Abraten gibt man dem "Sonderrechtsfahrer" damit also lediglich eine Empfehlung, wie man sich wünscht, das sich die Person verhält, mit dem Hintergrund, einerseits die Richter zu entlasten (kurz gesprochen), andererseits einfach die dadurch entstehende Gefahr für den Sonderrechtsfahrer oder seine Umgebung einfach zu reduzieren, indem man sagt "du dürftest, aber besser tu es nicht, es lohnt den Ärger nicht, den es geben kann".