Das ist ein Irrtum.
Die StVO regelt die Beziehung zwischen Autofahrer und Staat. Ein Vorgesetzter oder gar dessen Einverständnis kommen darin nicht vor bzw. werden nicht vorausgesetzt.
Das einzige, was ein Vorgesetzter machen kann, ist, bei einem evtl. Gerichtsverfahren zu bezeugen, dass höchste Eile nicht geboten war und deswegen keine Sonderrechte vorgelegen hätten.
Interessant wäre dann allerdings die Argumentation, warum auf dem Weg zur Wache keine Sonderrechte vorlägen, auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort schon...