Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von noelte Beitrag anzeigen
    Im schlimmsten Fall kann sogar ein nicht abgeschlossener Polizeiwagen oder RTW "entwendet" und zur Rettung eingesetzt werden !
    Das halte ich nun wirklich für eine sehr gewagte Aussage, da ein nicht abgeschlossener RTW im Normalfall bereits in einem Notfalleinsatz ist. Und ein konkretes Menschenleben für eine mutmaßlichen Gefahrensituation zu risikeren, wird auch vor Gericht keinen Bestand haben.

    Zu den anderen Punkten lässt sich nur sagen, dass dies relativ wenig mit der StVO zu tun hat, sondern letztendlich unter den §34 StGB fallen. Dabei sei aber darauf hingewiesen, dass sich damit wirklich nur im Ausnahmefall eine Notsituation begründen lässt. Eine Sonderrechtsfahrt mit einem geklauten PKW dürfte auf keinen Fall darunter fallen. Auch Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss dürfte in der Regel damit nicht erlaubt sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
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    4

    Sonderrechte - Privat-PKW

    Ich gebe dir recht, es sind wohl drastische Beispiele, aber alles schon vorgekommen.

    Kern meiner Aussage bleibt aber, Blaulich und Sondersignal am Privat-PKW nein,
    Fahrten ohne Genehmigung im Rahmen unserer Rechtsprechung durchaus möglich.

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