Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Der §35 StVO ist Teil der Verkehrsregeln. Nur mal so nebenbei...
Ja, und?
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Wenn dir ein Vorgesetzter verbietet Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, dann darfst du sie nicht in Anspruch nehmen.