Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Der FWler betätigt sich als HvO und sitzt ebenfalls gerade in einem KdoW seiner Wehr.
Wird er alarmiert, hat er als FWler Sonderrechte inne und darf somit auch die Zugelassene Verkehrswarnanlage nutzen.
Da ist wiederrum Dir ein kleiner Fehler unterlaufen. Der Feuerwehrler hat nicht automatisch Sonderrechte, sondern nur, wenn er Aufgaben der Feuerwehr übernimmt.
Das Arbeiten als HvO oder auch First Responder ist aber NICHT den Aufgaben der Feuerwehr, sondern denen des Rettungsdienstes zuzuordnen. Deswegen hat auch der Fwler keine Sonderrechte.
Einfaches Beispiel als Erklärung: In manchen Gegenden Deutschlands betreibt die Feuerwehr RTWs. Diese geniessen nur dann SoRe, wenn dies nach $35 StVO für den Rettungsdienst zugelassen ist, und nicht lediglich deshalb, weil ebenfalls nach §35 StVO die Feuerwehr grundsätzlich SoRe genießt. Sonst könnte man ja jeden Einsatz mit Signal fahren.

Zusammenfassend läßt sich also sagen: Wenn der HiOrg-HvO keine Sonderrechte genieß, tut dies der FW-FR auch nicht. Beide Gruppen sind gleichgestellt.

Gruß, Mr. Blaulicht