so wie ihr hier wütet müsst ich vermuten, dass mein text von keinem gelesen wurde, bzw. nicht verstanden.
Ihr reitet auf §35 StVO rum. Ich begründe meine Aussagen mit dem §34 StGB.
Das ist was völlig anderes.
Ich sags nochmal in Kurzform:
nach §35 StVO ist es Fahrzeugen des RD erlaubt sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn dies erforderlich ist (höchste eile um zu retten)
d.h. ein privat-PKW eines HvO'lers ist hiervon nicht eingeschlossen.
ABER §34 des StGB (rechtfertigender Notstand) erlaubt es, Vorschriften zu missachten, um z.B. menschleben zu retten. D.h. ich darf auch Vorschriften der Straßenverkehrsordnung missachten, um rechtzeitig zum Helfen zu kommen. Ich berufe mich also NICHT auf ein Recht, das ein Fahrzeug des RD innehat, sondern auf das Recht, das JEDER Bürger innehat, wenn er Menschenleben retten will...
Die Frage ist nur: Wann weiß man sicher, dass jemand in Lebensgefahr schwebt? Eigentlich nie, nur wenn man dabei ist. Der HvOler weiß es aber, weil er ja direkt von der Leitstelle alarmiert wird. Und zwar nur zu solchen Notfällen, die auch jedes RD-Fahrzeug mit signal anfährt. Er ist damit darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Menschenleben / Gesundheit in Gefahr ist und darf, um dies zu verhindern (laut §34 StGB) Vorschriften missachten, quasi Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Nu hab ichs aber oft genug gesagt! wer mir immernoch widerspricht weil er definitionen durcheinander würfelt, den kann ich nur auf meinen langen beitrag verweisen, da stehts glaub ausführlich genug :)
@Fabpicard
Mit deinem Fallbeispiel bin ich nicht ganz einverstanden:
Fall 1: Der HvOler im KdoW hat sonderrechte, weil er weiß, dass ein Menschenleben in Gefahr hat und er darf sie in Anspruch nehmen (1. weil er im KFZ des RD sitzt und 2. weil der rechtfertigende Notstand greift - Sonderrechte aus 2 Gründen :D - ). Die eingebaute SoSi hilft dabei natürlich immens.Fall 1:
Der HvO sitzt in einem KdoW seiner HiOrg, welcher mit einer genehmigten Verkehrswarnanlage ausgerüstet ist.
Wird er jetzt alarmiert hat er zwar keine Sonderrechte, allerdings das Fahrzeug in dem er fährt (Fahrzeuge des RettD)
Fall 2:
Der FWler betätigt sich als HvO und sitzt ebenfalls gerade in einem KdoW seiner Wehr.
Wird er alarmiert, hat er als FWler Sonderrechte inne und darf somit auch die Zugelassene Verkehrswarnanlage nutzen.
Fall 3:
Der HvO (egal ob von FW oder HiOrg) sitzt jetzt in seinem privat KFZ.
Nach der Alarmierung hat er zwar Sonderrechte (oder kann diese zumindest geltend machen über den §34 StGB) allerdings hat er ja keine Zugelassene Verkehrswarnanlage...
Fall 2: Der FWler darf als HvO im KdoW ebenfalls SoSi einsetzen, aber nicht deshalb weil er FWler ist, denn er ist ja in diesem fall nicht für die Feuerwehr unterwegs, sondern als HvOler. Da er aber weiß, dass Leben in Gefahr ist, kann er wegen des rechtfertigenden Notstands die Signalanlage benutzen.
Fall 3: Der HvOler ist im Privat-Auto hat Sonderrechte (diesmal nicht wegen des Fahrzeugs, sondern wegen des rechtfertigenden Notstands), weil er von der Gefahr für Leib und Leben weiß, hat aber keine Möglichkeit diese Sonderrechte für andere anzudeuten. Nun darf er trotzdem mit Sonderrechten fahren, sollte das aber vorsichtiger tun, eben weil er keine optische Warnung für andere Fahrzeuge hat. Hätte er sie und benutzte er sie, könnte er das mit dem rechtfertigenden Notstand rechtfertigen. Er hat die Verordnung über den Besitz des mobilen Blaulichts im Privat-PKW missachtet, jedoch um ein höheres Interesse zu verfolgen. Sobald der Einsatz jedoch abgeschlossen ist, müsste er das blaulicht sofort wieder aus dem Fahrzeug entfernen, da das Mitführen ja nicht erlaubt ist. Wenn er den Einsatz abgeschlossen hat, hat er ja keine Sonderrechte mehr inne, ist ja kein leben mehr in gefahr. Es wäre also demnach zulässig, zuhause ein blaulicht zu haben und es nur für den Fall eines HvO-einsatzes bereitzuhalten. Problematisch wird es schon wieder mit der Rückfahrt. Denn diese ist auch ohne sonderrechte und er dürfte streng genommen da ja keins mehr mitführen :D Müsste er dann beim Einsatzort liegenlassen oder dem RD-Personal mitgeben :)
jeds iss aber genug, ich hab mich nu schon mehrfach wiederholt... ^^