Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Zitat Zitat von Pflonk Beitrag anzeigen
    Er hat die Verordnung über den Besitz des mobilen Blaulichts im Privat-PKW missachtet, jedoch um ein höheres Interesse zu verfolgen. Sobald der Einsatz jedoch abgeschlossen ist, müsste er das blaulicht sofort wieder aus dem Fahrzeug entfernen, da das Mitführen ja nicht erlaubt ist. Wenn er den Einsatz abgeschlossen hat, hat er ja keine Sonderrechte mehr inne, ist ja kein leben mehr in gefahr. Es wäre also demnach zulässig, zuhause ein blaulicht zu haben und es nur für den Fall eines HvO-einsatzes bereitzuhalten. Problematisch wird es schon wieder mit der Rückfahrt. Denn diese ist auch ohne sonderrechte und er dürfte streng genommen da ja keins mehr mitführen :D Müsste er dann beim Einsatzort liegenlassen oder dem RD-Personal mitgeben :)


    So ein Unsinn ... es gibt keine Verordnung oder Gesetz die den Besitz bzw das Mitführen eines Blaulichts verbietet.

    Und mit deinem Rechtfertigenden Notstand begiebst du dich auf sehr sehr sehr glatten Eis ...
    Du kannst dich auf vieles Berufen ... auch das du ein Engel bist, aber
    ich waage ernsthaft zu bezweifeln das irgendein Richter dich freisprechen wird ...
    wenn du zb auch nur ansatzweise andere Personen im geringsten gefährdest.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und mit deinem Rechtfertigenden Notstand begiebst du dich auf sehr sehr sehr glatten Eis ...
    Du kannst dich auf vieles Berufen ... auch das du ein Engel bist, aber
    ich waage ernsthaft zu bezweifeln das irgendein Richter dich freisprechen wird ...
    wenn du zb auch nur ansatzweise andere Personen im geringsten gefährdest.
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Angemessen und Fahrlässig, sind nur leider nicht in seinen sinnvollen Satz zu bringen ;)
    Jetz muss ich mal "Punkten" :)

    .

    MfG Fabsi

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