War drauf und dran, schon wieder zu antworten, aber ich geb dir Recht Mr. Blaulicht, es muss eigentlich nicht mehr weiterdiskutiert werden :)

Jeder legt sich seine Rechte anders aus, aber das ist ja nicht nur hier so, iss ja überall so :D
Zu entscheiden hat darüber letztendlich ein Richter.

Solange niemand zu Schaden kommt und man hilfe leistet (FFW, HvO, etc.) gibts da vermutlich auch keine Probleme. Und bei meiner Argumentation, mit der ich mich auf §34 StGB berufe ist ja mit eingeschlossen:
Das Mittel muss angemessen sein.

Ein VU kommt dabei nicht in Frage. Klingt doof, wer plant das schon? :D
Dennoch: Ich fahre so, dass nichts passiert. Wenn ich riskanter Fahre ist das bereits nicht mehr "angemessen".

Und letztlich gehts ja gar nicht ums fahren, sondern ums helfen, was im Vordergrund steht. Das Fahren ist nur Mittel zum Zweck. Der Grund warum so heftig diskutiert wird und warum so viele Leute sich sonstwelche Signalanlagen fest ins Auto bauen (LED-Sonnenblende etc.) ist ja nur der, dass einfach viele das Fahren an erster Stelle sehn, Spaß dran haben, mal rumheizen zu dürfen. (oder auch nicht ;) )
Wem das wichtiger ist, als die Aufgabe, die er erfüllt (sowohl HvO als auch FFW), ist an für sich fehl am platz...

Gruß Pflonk :)