Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Jetzt wäre noch interessant zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst.

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
    "VERBIETET".

    http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Das ist ja "höchstinteressant". Den BaWÜ-Feuerwehrleuten wird zusammengefasst demnach davon abgeraten, im Halteverbot zu parken, weil sie dieses Sonderrecht nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich machen können...

    Von einer LFS hätte ich etwas mehr Differenzierung erwartet, nicht diese offensichtliche bloße Fixierung auf Geschwindigkeits- und Vorfahrtsverstöße. Und den Unterschied Sonderrecht <-> Wegerecht könnte man ruhig auch etwas deutlicher (und richtiger) darstellen.

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