Wie schon geschrieben ...
Du könntest dich zwar auf den rechtfertigenden Notstand berufen, wenn du weißt da liegt jemand hinter der Türe und schmeißt die Fensterscheibe ein, aber du kannst dich nicht darauf berufen, ich wollte jemand zu Hilfe eilen und gefährdest eventuell jemand anderes im Strassenverkehr.
Zusätzlich MUSS es ZWINGEND das geringste Mittel sein.
Sozusagen, wenn in deinem Ort ein Arzt vorhanden ist müßte erstmal der alarmiert werden, bevor du als HvO Sonderrechte in Anspruch nehmen kannst um schneller ins Nachbardorf zu gelangen. Und und und ...
Und solchen Überprüfungen müssen deine Rechtfertigungsgründe alle standhalten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.