So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
"VERBIETET".
http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf
Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein
Nein, das halte ich für übertrieben
Ich weiss nicht ?!
So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
"VERBIETET".
http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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