So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
"VERBIETET".

http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf