Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
    Coach-Driver Gast
    Zitat Zitat von vogel26 Beitrag anzeigen
    moin!
    @HvO-19222:

    ich glaube du meinst wegerechte. denn die kriegste ja nur wenn du blaues blinklicht und einsatzhorn einschaltest. sonderrechte hast du ja, wie firewarrior schon festgestellt hat. nur ist es halt schwer, den anderen verkehrsteilnehmern zu zeigen, das du sonderrechte in anspruch nehmen willst. ich persönlich bin gegen den einbau von verdeckten sosi-anlagen im privat-pkw. die gefahr des mißbrauchs ist dabei einfach zu groß. außerdem habe ich gehört, das die versicherungen für solche autos auf 200% steigen solen. und diese mehrkosten will ja auch keiner tragen;-)

    gruß paul
    Nur mal zur Info: Sondersignalanlage für Privat-PKW gibt es schon; ist aber an bestimmte Auflagen gebunden: Man muss zunächst mal berechtigt sein, diese zu nutzen. Ich habe eine solche als OrgL und musste mir dies auch von der zuständigen Regierung genehmigen lassen (Regierung, nicht Stadt- o. Gemeindeverwaltung). Desweiteren muss die Versicherung informiert sein, dass es sich um ein Fahrzeug mit Sondersignal handelt. Hier reagieren die Versicherungen unterschiedlich. Ich muss KEINE höheren Beiträge zahlen. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass ein anderer Nutzer des Fahrzeugs (z.B. Ehefrau) die Anlage nicht benutzen kann (z.B. durch ein zusätzliches Schloss), was Sie aber ohnehin nicht tun würde. Die Anlage muss vom Fahrzeug-Hersteller freigeben sein und wird auch in die Papiere eingetragen. Also einfach mal ein Blaulicht aufs Dach und irgendeine Tröte in Betrieb nehmen geht hier nicht, man gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz, wenn die Anlage nicht vom Hersteller und vom Fahrzeugbauer freigeben ist. Meine wurde ab Werk eingebaut mit allen notwendigen Prüfungen.

    Ihr seht, da gibt es schon Einiges zu beachten!

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Jetzt wäre noch interessant zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst.

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
    "VERBIETET".

    http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Das ist ja "höchstinteressant". Den BaWÜ-Feuerwehrleuten wird zusammengefasst demnach davon abgeraten, im Halteverbot zu parken, weil sie dieses Sonderrecht nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich machen können...

    Von einer LFS hätte ich etwas mehr Differenzierung erwartet, nicht diese offensichtliche bloße Fixierung auf Geschwindigkeits- und Vorfahrtsverstöße. Und den Unterschied Sonderrecht <-> Wegerecht könnte man ruhig auch etwas deutlicher (und richtiger) darstellen.

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