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Ein HvO-ler ist zwar nicht Teil des Rettungsdienstes, dem die Nutzung von Sonderrechten mit deren FAhrzeugen eingeräumt ist, aber er handelt mit rechtfertigendem Notstand, um ein Leben zu retten. Dieser erlaubt es um eben dies zu tun gewisse Regeln und Gesetze zu brechen, wenn es angemessen und verhältnismäßig ist.
Desweiteren kann natürlich eine Dienstanweisung aus dem Grund ausgestellt werden, weil in der Vergangenheit vermehrt schlechte Erfahrungen gemacht wurden.
Nach §35 StVO haben zwar nur Fahrzeuge des RD Sonderrechte, ich begründe meine Aussage jedoch auf §34 StGB mit rechtfertigendem Notstand. Andere Baustelle eigentlich :)