So klar ist das nicht. Wir haben in unserem Rettungsdienstbereich auch die ein oder andere HvO-Gruzppe. Und denen wurde die Nutzung von Sonderrechten untersagt mit der Begründung, diese stünden nur dem Rettungsdienst zu. Und Rettungsdienst sei, was von den Krankenkassen als Rettungsdienst bezahlt würde.
Gruß, Mr. Blaulicht