Zitat Zitat von Etienne
Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.
Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?

Für mich noch viele ungeklärte Fragezeichen.