Mahlzeit

Zitat Zitat von 031
Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.

Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
vgl z.B. FwDv 100, FüRi RLP, GMV

Zitat Zitat von 031
Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
Stop. I.d.R ist der Verkehr an Einsatzstellen gesperrt. Erst recht wenn ich in die Dimension mit roter RKL komme. Unter dem selben Gesichtspunkt brauchst du auch keine Warnweste..

Zitat Zitat von 031
Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
Es gibt immer nur 1 Einsatzleitung. Der Rest kann Abschnittleitungen oder Zellen oder sonstwas bilden. Ausserdem sagt mir der GMV das ich auf einem Sportplatz voller Führungsgedöns am klügsten den Meldekopf markiere....

Zitat Zitat von 031
Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?
vgl diverse Landesbrandschutzgesetze o.ä.

Zitat Zitat von 031
Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
Eine Ausnahmegenehmigung dürfte für Feuerwehrs das geringste Problem sein.
Und wenn ich die Straße sperren lasse ist das besser als jeder Aldiparkplatz.