Zitat Zitat von Etienne
Hallo 031!

Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr..
Auch für stehende Fahrzeuge können Sonderrechte gelten. Die Anmerkung ist also auch nicht relevant.