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Thema: Rote RKL auf RTK6SL montieren

  1. #46
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    Mahlzeit

    Zitat Zitat von 031
    Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.

    Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
    vgl z.B. FwDv 100, FüRi RLP, GMV

    Zitat Zitat von 031
    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
    Stop. I.d.R ist der Verkehr an Einsatzstellen gesperrt. Erst recht wenn ich in die Dimension mit roter RKL komme. Unter dem selben Gesichtspunkt brauchst du auch keine Warnweste..

    Zitat Zitat von 031
    Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
    Es gibt immer nur 1 Einsatzleitung. Der Rest kann Abschnittleitungen oder Zellen oder sonstwas bilden. Ausserdem sagt mir der GMV das ich auf einem Sportplatz voller Führungsgedöns am klügsten den Meldekopf markiere....

    Zitat Zitat von 031
    Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?
    vgl diverse Landesbrandschutzgesetze o.ä.

    Zitat Zitat von 031
    Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
    Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Eine Ausnahmegenehmigung dürfte für Feuerwehrs das geringste Problem sein.
    Und wenn ich die Straße sperren lasse ist das besser als jeder Aldiparkplatz.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #47
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    zurück zum eigentlichen Thema:

    An der RTK 6 gibt es einen Ausgang der entweder die zwei gelben Warnleuchten ( einbau oder Mikymaus) schaltet, oder als Universalausgang geschaltet werden kann. Wir schalten damit unseren Signalmaster am Heck ein.

  3. #48
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    Zitat Zitat von F64098
    Natürlich ist es akademisch, über eine evtl. Gefährdung des Straßenverkehrs durch solche Lichtzeichen zu fabulieren, zumal sie ja überwiegend mit der Feststellbremse gekoppelt sind.
    Das mit der Feststellbremse kapiere ich nicht. Wenn das auf einem ELW erlaubt ist, dann müsste ich doch auf meinem Privat-PKW ein Blaulicht montieren dürfen, das nur dann geht, wenn die Feststellbremse angezogen ist (gleiche Logik - nur dass die blaue RKL gegenüber der roten sogar ein Prüfzeichen hat)

  4. #49
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    Zitat Zitat von 031
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Auch der Aldi-Parkplatz gehört zum öffentlichen Verkehrsraum.
    Erst ein Zaun und ein zugehöriges Tor (oder eine Schranke) machen den Platz zum Privatgelände.

    MfG

    Frank

  5. #50
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    Kann man die Korintenkackerei endlich mal beenden?

    Mich kotzt das hier sowas von an das hier alles bis ins letzte aus und kaputtdiskutiert wird.

    Geht doch einfach davon aus, das die Firmen bei denen ich den ELW kaufe soviel Ahnung haben das Sie das ganze STVZO konform abliefern.

    Und wenn es einer Sondergenehmigung bedarf ist es denen Ihre Aufgabe diese zu besorgen.

    Ansonten zählt §34 StGb (für mich)
    Geändert von hannibal (27.04.2007 um 18:48 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #51
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    Hallo!

    Zitat Zitat von hannibal
    vgl z.B. FwDv 100, FüRi RLP, GMV

    Kannst du mal eben die Quelle etwas genauer definieren?
    Zumidnest in der FwDV 100 konnte ich keinen Hinweis darauf finden das rote (oder) grüne Leuchten zu verwenden sind.

    Und dei abkürzung GMV sagt mir so nix, alledings scheint es ja was aus RLP zu sein
    (ich komme aus NRW)

    Gruß poldy

  7. #52
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    GMV = Gesunder Menschenverstand

    das woran es hier so manchen wohl fehlt

    vgl http://www.feuerwehr.de/faq/Gesunder...enverstand.php

    btw @ Krauser

    was habt ihr jetzt gemacht ?
    Geändert von hannibal (27.04.2007 um 21:45 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #53
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    Hallo!

    auch wichtig zu wissen; wenn interresiert das, wenn an einer so großen Einsatzstelle eine Einsatzleitung optisch mit rotem Licht gekennzeichnet werden muss, ob dies nach STVZO zulässig ist !? Niemand; dafür hat man keine Zeit ...

    Also,
    für die RTK 6-SL gibt es eine Anschlußdose und eine Aufsteckvorrichtung ( Hella Nr. 8GH860608-001) für eine dritte Kennleuchte als Zubehör..
    Sobald die Kennleuchte aufgesteckt wird, blinkt auf dem mittleren Display des Bedienteils ein Rundumleuchtensymbol ...
    I believe on Digitalfunk

  9. #54
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    Also dürfte es keine großen Probleme geben an einem (RD-)ELW eine rote RKL anzubringen (auf den Funkmast aufgesteckt, und logischerweise nur im Stand betrieben) ? Das einschalten der RKL erfolgt demnach nur dann, wenn das jeweilige Fahrzeug die Einsatzleitung hat, oder?

  10. #55
    Degster Gast
    Auch wenn der Thread nun zwei Jahre vor sich hin gealtert ist:
    Es dürfe kein Problem sein, auch die Schaltung über den Relaisausgang am Bedienteil der RTK6
    ist soweit kein Problem. Wann man allerdings die RKL einschalten kann (Stichwort Handbremse)
    ist meines Erachtens jedem selbst überlassen, denn eine nicht zugelassene RKL muss ich normalerweise auch nicht gegen einschalten während der Fahrt absichern da sie ja nicht verbaut ist ;-)

    Grüße Degster

  11. #56
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    also

    Bei uns (Bayern) ist das ganze, zumindest beim BRK so :
    es gibt genau 1 Fahrzeug, welches eine rote RKL auf dem Dach hat
    dieses Fahrzeug nennt sich EINSATZLEITWAGEN und wird, je nach Einsatzgeschehen entweder von der Wasserwacht, dem BRK der Bergwacht oder was auch immer besetzt
    Fahrzeug steht im Kreisverband und rückt mit eigenem Fahrer aus, sobald eine größere Schadenslage gemeldet ist und wird dann vor Ort von den jeweiligen Leuten besetzt.

    Die rote RKL ist ein billiges magnet teil aus dem Supermarkt welches wahlweise auf das Fahrzeugdach oder oben auf den Teleskopmast "geklebt" wird und unabhängig von Handbremse oder sonst irgendwas funktioniert.
    Fahrzeug war vor 2 Wochen beim TÜV und der meinte wiedereinmal nur dazu: Sonderfahrzeug Einsatzleitung = rote RKL welche montiert sein darf.

    und ob das Fahrzeug auf dem Aldi Parkplatz steht oder auch mitten auf dem Kreisel der Hauptverkehrstrasse ist mal grade egal da sich meiner Meinung nach sowieso alles ändert wenn da erstmal 20 bunte Autos mit Blaulicht stehen. Wer soll denn ein Knöllchen verhängen weil ich eine rote RKL OHNE Zulassung auf meinem Auto habe?

    Hauptsache jeder sieht von weitem bereits dass es sich bei deisem Fahrzeug um den EINSATZLEITWAGEN handelt.

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