Hallo 031!
Ersteinmal vielen Dank für deine Stellungnahme. Aber leider kann ich sie nicht ganz nachvollziehen.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!Zitat von 031
Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.Zitat von 031
Das wurde bereits hierüber beantwortet. Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr.Zitat von 031
Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.Zitat von 031