vielleicht kann uns Krauser mal ein Bild vom FZG das er modifizieren hochladen
wir könnten dann noch besser helfen ...
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Bild ELW
Gruß Krauser
Unser Freizeit für Ihre Sicherheit (FFw)
Runter kommen sie alle und wir sind da (WF)
Guckst du:
http://ffw-gosheim.de/images/stories/ELW/elw_3.jpg
so sieht das "richtig" aus *gg* und den TÜV hat das noch NIE interessiert!
Obwohl es nicht über die Handbremse geregelt ist und sehr wohl während der fahrt montiert sein könnte.
Gruss Elton
Also davon ausgehend das du kein Teleskopmast hast hab ich mir folgendes überlegt
1) Anhaltesignalgeber (mit entsprechendem Text) oder Anhaltesignal "yelp
unbrauchbar, da nicht von Rundum einsehbar
2) Aufsetzlicht für die RTK mit Verlängerung
zu Hoch, kann nicht drauf bleiben
3) austauschbare 3. RKL
wie diese hier, evtl mit verlängerung
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_COMET.pdf
wird nur eine 2 RKL mit Verlängerung benötigt
4.) fest montierte, flache Blitzleuchte auf der RTK
dabei aber nicht über das Steuergerät sondern über einen Schalter im Fahrzeug, ggf mit Kopplung an die Handbremse
5)Rote RKL mit Magnetfuss, die einfach bei Bedarf aufs Dach gepackt wird
dafür aber in die Nähe der Tür eine weitere Steckdose verbauen, da ein Spiralkabel als Girlande die Produktivität der TEL steigert
SChreib mal was Ihr gemacht habt ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Zitat von hannibal
Ist eine gut Idee aber so eine flach Blitzleuchte in Rot woher?
Gruß Krauser
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Also
Hella KLX 160mm
Hänsch Nove 136mm
die Hänsch hatten wir bei der Bundeswehr in der Magnetausführung in 3 verschiedenen Farben... einfach Fragen
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Scharnhorst
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Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.
Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
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