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Thema: Rote RKL auf RTK6SL montieren

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Rote RKL auf ELW

    Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.

    Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.

    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.

    Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?

  2. #2
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    Hallo 031!

    Ersteinmal vielen Dank für deine Stellungnahme. Aber leider kann ich sie nicht ganz nachvollziehen.

    Zitat Zitat von 031
    Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!

    Zitat Zitat von 031
    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf,
    Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.

    Zitat Zitat von 031
    n der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
    Das wurde bereits hierüber beantwortet. Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr.

    Zitat Zitat von 031
    Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
    Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Zitat Zitat von Etienne
    Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.
    Das ändert aber nichts daran, daß es meines Wissens nach keine rote RKL mit KBA-Zulassung gibt und eine feste Montage somit eigentlich ausscheidet.

    MfG

    Frank

  4. #4
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    Hey F64098!
    Zitat Zitat von F64098
    Das ändert aber nichts daran, daß es meines Wissens nach keine rote RKL mit KBA-Zulassung gibt und eine feste Montage somit eigentlich ausscheidet.
    Hmm, keine Ahnung!

    Habe mal etwas gegoolt und ein neues Fahrzeug mit fester roter RKL gefunden

    http://www.feuerwehr-bremervoerde.de...%20-%20ELW.htm

    http://www.feuerwehr-bremervoerde.de...eu%20heck1.JPG
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    Ich weiß, es gibt reichlich Fahrzeuge mit roten (EL) oder grünen (ASÜ) RKL.
    Allerdings konnte ich bei keinem Hersteller rote oder grüne Lichthauben mit Zulassung finden. Das sind alles sog. "Exportversionen" oder nur zur Verwendung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bestimmt.

    Natürlich ist es akademisch, über eine evtl. Gefährdung des Straßenverkehrs durch solche Lichtzeichen zu fabulieren, zumal sie ja überwiegend mit der Feststellbremse gekoppelt sind.
    Wer wegen sowas irritiert an die Wand fährt, mußte eh weg ;-)


    MfG

    Frank

  6. #6
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    Zitat Zitat von F64098
    Natürlich ist es akademisch, über eine evtl. Gefährdung des Straßenverkehrs durch solche Lichtzeichen zu fabulieren, zumal sie ja überwiegend mit der Feststellbremse gekoppelt sind.
    Das mit der Feststellbremse kapiere ich nicht. Wenn das auf einem ELW erlaubt ist, dann müsste ich doch auf meinem Privat-PKW ein Blaulicht montieren dürfen, das nur dann geht, wenn die Feststellbremse angezogen ist (gleiche Logik - nur dass die blaue RKL gegenüber der roten sogar ein Prüfzeichen hat)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!
    Fahrbetrieb oder Standbetrieb ist vollkommen irrelevant.
    Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
    Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Geändert von 031 (25.04.2007 um 22:59 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von 031
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Auch der Aldi-Parkplatz gehört zum öffentlichen Verkehrsraum.
    Erst ein Zaun und ein zugehöriges Tor (oder eine Schranke) machen den Platz zum Privatgelände.

    MfG

    Frank

  9. #9
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    Kann man die Korintenkackerei endlich mal beenden?

    Mich kotzt das hier sowas von an das hier alles bis ins letzte aus und kaputtdiskutiert wird.

    Geht doch einfach davon aus, das die Firmen bei denen ich den ELW kaufe soviel Ahnung haben das Sie das ganze STVZO konform abliefern.

    Und wenn es einer Sondergenehmigung bedarf ist es denen Ihre Aufgabe diese zu besorgen.

    Ansonten zählt §34 StGb (für mich)
    Geändert von hannibal (27.04.2007 um 19:48 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hallo 031!

    Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr..
    Auch für stehende Fahrzeuge können Sonderrechte gelten. Die Anmerkung ist also auch nicht relevant.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Etienne
    Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.
    Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?

    Für mich noch viele ungeklärte Fragezeichen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von 031
    Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.

    Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
    vgl z.B. FwDv 100, FüRi RLP, GMV

    Zitat Zitat von 031
    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
    Stop. I.d.R ist der Verkehr an Einsatzstellen gesperrt. Erst recht wenn ich in die Dimension mit roter RKL komme. Unter dem selben Gesichtspunkt brauchst du auch keine Warnweste..

    Zitat Zitat von 031
    Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
    Es gibt immer nur 1 Einsatzleitung. Der Rest kann Abschnittleitungen oder Zellen oder sonstwas bilden. Ausserdem sagt mir der GMV das ich auf einem Sportplatz voller Führungsgedöns am klügsten den Meldekopf markiere....

    Zitat Zitat von 031
    Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?
    vgl diverse Landesbrandschutzgesetze o.ä.

    Zitat Zitat von 031
    Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
    Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Eine Ausnahmegenehmigung dürfte für Feuerwehrs das geringste Problem sein.
    Und wenn ich die Straße sperren lasse ist das besser als jeder Aldiparkplatz.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  13. #13
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    zurück zum eigentlichen Thema:

    An der RTK 6 gibt es einen Ausgang der entweder die zwei gelben Warnleuchten ( einbau oder Mikymaus) schaltet, oder als Universalausgang geschaltet werden kann. Wir schalten damit unseren Signalmaster am Heck ein.

  14. #14
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    Hallo!

    Zitat Zitat von hannibal
    vgl z.B. FwDv 100, FüRi RLP, GMV

    Kannst du mal eben die Quelle etwas genauer definieren?
    Zumidnest in der FwDV 100 konnte ich keinen Hinweis darauf finden das rote (oder) grüne Leuchten zu verwenden sind.

    Und dei abkürzung GMV sagt mir so nix, alledings scheint es ja was aus RLP zu sein
    (ich komme aus NRW)

    Gruß poldy

  15. #15
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    GMV = Gesunder Menschenverstand

    das woran es hier so manchen wohl fehlt

    vgl http://www.feuerwehr.de/faq/Gesunder...enverstand.php

    btw @ Krauser

    was habt ihr jetzt gemacht ?
    Geändert von hannibal (27.04.2007 um 22:45 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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