Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.
Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?




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