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Thema: Rote RKL auf RTK6SL montieren

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!
    Fahrbetrieb oder Standbetrieb ist vollkommen irrelevant.
    Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
    Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Geändert von 031 (25.04.2007 um 21:59 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von 031
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Auch der Aldi-Parkplatz gehört zum öffentlichen Verkehrsraum.
    Erst ein Zaun und ein zugehöriges Tor (oder eine Schranke) machen den Platz zum Privatgelände.

    MfG

    Frank

  3. #3
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    Kann man die Korintenkackerei endlich mal beenden?

    Mich kotzt das hier sowas von an das hier alles bis ins letzte aus und kaputtdiskutiert wird.

    Geht doch einfach davon aus, das die Firmen bei denen ich den ELW kaufe soviel Ahnung haben das Sie das ganze STVZO konform abliefern.

    Und wenn es einer Sondergenehmigung bedarf ist es denen Ihre Aufgabe diese zu besorgen.

    Ansonten zählt §34 StGb (für mich)
    Geändert von hannibal (27.04.2007 um 18:48 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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