Fahrbetrieb oder Standbetrieb ist vollkommen irrelevant.Zitat von Etienne
Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.




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