Bild ELW
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Gruß Krauser
Unser Freizeit für Ihre Sicherheit (FFw)
Runter kommen sie alle und wir sind da (WF)
Guckst du:
http://ffw-gosheim.de/images/stories/ELW/elw_3.jpg
so sieht das "richtig" aus *gg* und den TÜV hat das noch NIE interessiert!
Obwohl es nicht über die Handbremse geregelt ist und sehr wohl während der fahrt montiert sein könnte.
Gruss Elton
Also davon ausgehend das du kein Teleskopmast hast hab ich mir folgendes überlegt
1) Anhaltesignalgeber (mit entsprechendem Text) oder Anhaltesignal "yelp
unbrauchbar, da nicht von Rundum einsehbar
2) Aufsetzlicht für die RTK mit Verlängerung
zu Hoch, kann nicht drauf bleiben
3) austauschbare 3. RKL
wie diese hier, evtl mit verlängerung
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_COMET.pdf
wird nur eine 2 RKL mit Verlängerung benötigt
4.) fest montierte, flache Blitzleuchte auf der RTK
dabei aber nicht über das Steuergerät sondern über einen Schalter im Fahrzeug, ggf mit Kopplung an die Handbremse
5)Rote RKL mit Magnetfuss, die einfach bei Bedarf aufs Dach gepackt wird
dafür aber in die Nähe der Tür eine weitere Steckdose verbauen, da ein Spiralkabel als Girlande die Produktivität der TEL steigert
SChreib mal was Ihr gemacht habt ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Zitat von hannibal
Ist eine gut Idee aber so eine flach Blitzleuchte in Rot woher?
Gruß Krauser
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Also
Hella KLX 160mm
Hänsch Nove 136mm
die Hänsch hatten wir bei der Bundeswehr in der Magnetausführung in 3 verschiedenen Farben... einfach Fragen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.
Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
Hallo 031!
Ersteinmal vielen Dank für deine Stellungnahme. Aber leider kann ich sie nicht ganz nachvollziehen.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!Zitat von 031
Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.Zitat von 031
Das wurde bereits hierüber beantwortet. Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr.Zitat von 031
Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.Zitat von 031
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Mahlzeit
vgl z.B. FwDv 100, FüRi RLP, GMVZitat von 031
Stop. I.d.R ist der Verkehr an Einsatzstellen gesperrt. Erst recht wenn ich in die Dimension mit roter RKL komme. Unter dem selben Gesichtspunkt brauchst du auch keine Warnweste..Zitat von 031
Es gibt immer nur 1 Einsatzleitung. Der Rest kann Abschnittleitungen oder Zellen oder sonstwas bilden. Ausserdem sagt mir der GMV das ich auf einem Sportplatz voller Führungsgedöns am klügsten den Meldekopf markiere....Zitat von 031
vgl diverse Landesbrandschutzgesetze o.ä.Zitat von 031
Eine Ausnahmegenehmigung dürfte für Feuerwehrs das geringste Problem sein.Zitat von 031
Und wenn ich die Straße sperren lasse ist das besser als jeder Aldiparkplatz.
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Scharnhorst
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