Ähm, ich denke es war gemeint, dass du das Aufsteckrohr auf einem etwas größeren Fahrzeug aufstecken sollst, als auf einem Passat o.ä. ;)Zitat von hannibal
MfG Fabsi
Ähm, ich denke es war gemeint, dass du das Aufsteckrohr auf einem etwas größeren Fahrzeug aufstecken sollst, als auf einem Passat o.ä. ;)Zitat von hannibal
MfG Fabsi
vielleicht kann uns Krauser mal ein Bild vom FZG das er modifizieren hochladen
wir könnten dann noch besser helfen ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Bild ELW
Gruß Krauser
Unser Freizeit für Ihre Sicherheit (FFw)
Runter kommen sie alle und wir sind da (WF)
Guckst du:
http://ffw-gosheim.de/images/stories/ELW/elw_3.jpg
so sieht das "richtig" aus *gg* und den TÜV hat das noch NIE interessiert!
Obwohl es nicht über die Handbremse geregelt ist und sehr wohl während der fahrt montiert sein könnte.
Gruss Elton
Also davon ausgehend das du kein Teleskopmast hast hab ich mir folgendes überlegt
1) Anhaltesignalgeber (mit entsprechendem Text) oder Anhaltesignal "yelp
unbrauchbar, da nicht von Rundum einsehbar
2) Aufsetzlicht für die RTK mit Verlängerung
zu Hoch, kann nicht drauf bleiben
3) austauschbare 3. RKL
wie diese hier, evtl mit verlängerung
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_COMET.pdf
wird nur eine 2 RKL mit Verlängerung benötigt
4.) fest montierte, flache Blitzleuchte auf der RTK
dabei aber nicht über das Steuergerät sondern über einen Schalter im Fahrzeug, ggf mit Kopplung an die Handbremse
5)Rote RKL mit Magnetfuss, die einfach bei Bedarf aufs Dach gepackt wird
dafür aber in die Nähe der Tür eine weitere Steckdose verbauen, da ein Spiralkabel als Girlande die Produktivität der TEL steigert
SChreib mal was Ihr gemacht habt ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Zitat von hannibal
Ist eine gut Idee aber so eine flach Blitzleuchte in Rot woher?
Gruß Krauser
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Also
Hella KLX 160mm
Hänsch Nove 136mm
die Hänsch hatten wir bei der Bundeswehr in der Magnetausführung in 3 verschiedenen Farben... einfach Fragen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.
Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
Hallo 031!
Ersteinmal vielen Dank für deine Stellungnahme. Aber leider kann ich sie nicht ganz nachvollziehen.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!Zitat von 031
Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.Zitat von 031
Das wurde bereits hierüber beantwortet. Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr.Zitat von 031
Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.Zitat von 031
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Das ändert aber nichts daran, daß es meines Wissens nach keine rote RKL mit KBA-Zulassung gibt und eine feste Montage somit eigentlich ausscheidet.Zitat von Etienne
MfG
Frank
Hey F64098!
Hmm, keine Ahnung!Zitat von F64098
Habe mal etwas gegoolt und ein neues Fahrzeug mit fester roter RKL gefunden
http://www.feuerwehr-bremervoerde.de...%20-%20ELW.htm
http://www.feuerwehr-bremervoerde.de...eu%20heck1.JPG
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Ich weiß, es gibt reichlich Fahrzeuge mit roten (EL) oder grünen (ASÜ) RKL.
Allerdings konnte ich bei keinem Hersteller rote oder grüne Lichthauben mit Zulassung finden. Das sind alles sog. "Exportversionen" oder nur zur Verwendung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bestimmt.
Natürlich ist es akademisch, über eine evtl. Gefährdung des Straßenverkehrs durch solche Lichtzeichen zu fabulieren, zumal sie ja überwiegend mit der Feststellbremse gekoppelt sind.
Wer wegen sowas irritiert an die Wand fährt, mußte eh weg ;-)
MfG
Frank
Fahrbetrieb oder Standbetrieb ist vollkommen irrelevant.Zitat von Etienne
Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
Geändert von 031 (25.04.2007 um 21:59 Uhr)
Auch für stehende Fahrzeuge können Sonderrechte gelten. Die Anmerkung ist also auch nicht relevant.Zitat von Etienne
Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?Zitat von Etienne
Für mich noch viele ungeklärte Fragezeichen.
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