Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?Zitat von Etienne
Für mich noch viele ungeklärte Fragezeichen.




Zitieren