Zitat Zitat von AkkonHaLand
Ganz einfach: Unterlassene Hilfeleistung (nicht den RTH zu alarmieren, wenn er erforderlich ist) ist strafbar!
Bei Kausalität könnte es sogar auf eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässigen Totschlag durch Unterlassen hinauslaufen, wenn der Disponent der Rettungsleitstelle garantenpflichtig ist. Eine Garantenpflicht könnte in diesem Fall z.B. kraft übernommener Gewähr entstanden sein.