
Zitat von
TTMC
...
Was machst Du denn im Mehrfamilienhaus bei einem verqualmten Treppenhaus wenn keiner die Wohnungstür öffnet? Polizei unter PA zur Wohnungstür oder gar erstmal wieder raus zur Pol und fragen ob Du darfst?
Ich glaube wir sprachen hier über das Öffnen einer Tür, bei einer Lage, die NICHT originäre Aufgabe der Fw ist! Brandbekämpfung ist eine originäre Aufgabe der Fw! Also eine völlig andere Voraussetzung!

Zitat von
Blinky
Es reicht aus wenn ein zum Vollzugsbeamten bestellter Feuerwehrangehöhriger vor Ort ist. Bei der BF wird das jeder Feuerwehrbeamter sein und bei der FF sind z.B. in Niedersachsen bestimmte Führungskräfte zu Vollzugsbeamten bestellt.
Wie schon in einem anderen Treat (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27348) geschrieben, werden die Fw-Angehörigen auch nur zu Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt. Zwar mit etwas mehr Rechten als der RD, aber immernoch nicht vergleichbar mit der Polizei, Staatsanwaltschaft o.Ä.
Geändert von AkkonHaLand (26.09.2006 um 10:08 Uhr)
Grund: Link ergänzt
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator