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Thema: Wer ist Einsatzleiter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ...
    Aber eine kleine Frage habe ich noch zum Schluss, sozusagen als Bonbon:
    RD und FW werden zur Wohnungsöffnung bei einer hilflosen Person alarmiert. Ist der Einstatz der Feuerwehr mit dem Öffnen (und natürlich der evtl. Reparatur der Tür) beendet, oder hat dort auch ein Feuerwehrler die Einsatzleitung über den RD während der Versorgung des Patienten?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!

    Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
    1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
    2. Die Fw verschließt auch keine Türen wieder nach dem Öffnen! Das ist ebenfalls Aufgabe der Polizei!

    Zu den Punkten 1+2: Ich bitte darum jetzt keine Diskussion anzufangen ala "Wir machen das aber immer so" oder "Bei uns ist keine Polizei vor Ort"! Wie es in der Praxis manchmal gemacht wird, ist mir bekannt! Juristisch korrekter wird es dadurch auch nicht!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zum Türöffnen braucht nicht unbedingt die Pol vor Ort sein.
    Es reicht aus wenn ein zum Vollzugsbeamten bestellter Feuerwehrangehöhriger vor Ort ist. Bei der BF wird das jeder Feuerwehrbeamter sein und bei der FF sind z.B. in Niedersachsen bestimmte Führungskräfte zu Vollzugsbeamten bestellt.
    Aber im Prinzip gebe ich Dir da recht.

    Der Landkreis möchte gerne bei uns Türöffnungsset stationieren im Gerätehaus. Aber unsere Feuerwehrführung ist dagegen wegen der Problematik die dahintersteckt. Was natürlich zur Folge hat, wenn bei uns der RD die Feuerwehr zur Türöffnung anfordert/nachfordert, dann meistens die Axt zum Einsatz kommt.

    Ich kenne auch eine Geschichte. Da wurde die Feuerwehr alarmiert, die Feuerwehr war vor der Pol vor Ort. Feuerwehr wartet auf Pol und der Hausarzt hat eine Fensterscheibe eingeschlagen, weil ihn das zu lange gedauert hat und stieg dann durch Fenster ein.

    Blinky

  3. #3
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    Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
    Bei eindeutigen Anzeichen für einen Notfall hinter verschlossener Tür kann und muss die Feuerwehr den Zugang zum vermutlichen Patienten herstellen auch ohne Polizei oder Vollzugsbeamten.

    Was machst Du denn im Mehrfamilienhaus bei einem verqualmten Treppenhaus wenn keiner die Wohnungstür öffnet? Polizei unter PA zur Wohnungstür oder gar erstmal wieder raus zur Pol und fragen ob Du darfst?

  4. #4
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    Zitat Zitat von TTMC
    ...
    Was machst Du denn im Mehrfamilienhaus bei einem verqualmten Treppenhaus wenn keiner die Wohnungstür öffnet? Polizei unter PA zur Wohnungstür oder gar erstmal wieder raus zur Pol und fragen ob Du darfst?
    Ich glaube wir sprachen hier über das Öffnen einer Tür, bei einer Lage, die NICHT originäre Aufgabe der Fw ist! Brandbekämpfung ist eine originäre Aufgabe der Fw! Also eine völlig andere Voraussetzung!

    Zitat Zitat von Blinky
    Es reicht aus wenn ein zum Vollzugsbeamten bestellter Feuerwehrangehöhriger vor Ort ist. Bei der BF wird das jeder Feuerwehrbeamter sein und bei der FF sind z.B. in Niedersachsen bestimmte Führungskräfte zu Vollzugsbeamten bestellt.
    Wie schon in einem anderen Treat (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27348) geschrieben, werden die Fw-Angehörigen auch nur zu Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt. Zwar mit etwas mehr Rechten als der RD, aber immernoch nicht vergleichbar mit der Polizei, Staatsanwaltschaft o.Ä.
    Geändert von AkkonHaLand (26.09.2006 um 10:08 Uhr) Grund: Link ergänzt
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!

    Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
    1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
    2. Die Fw verschließt auch keine Türen wieder nach dem Öffnen! Das ist ebenfalls Aufgabe der Polizei!

    Zu den Punkten 1+2: Ich bitte darum jetzt keine Diskussion anzufangen ala "Wir machen das aber immer so" oder "Bei uns ist keine Polizei vor Ort"! Wie es in der Praxis manchmal gemacht wird, ist mir bekannt! Juristisch korrekter wird es dadurch auch nicht!
    Okey, keine Diskussion, aber ein kurzes Statement. An der LfS Sachsen bekommst du gelehrt, dass bei Gefahr im Verzug die Türe auch ohne Polizei geöffnet werden darf, der EL der FW betritt den Raum als erster (er ist dafür verantwortlich das in der Wohnung nichts abhanden kommt), erst dann folgt der RD. Der EL der Feuerwehr ist (sinnbildlich) der letzte der die Wohnung verlässt und ist für das sachgemäße Verschließen der Wohnung verantwortlich (manchmal wird die Einsatzstelle, je nach Situation, auch an die Polizei oder Zuständige der Stadt/Gemeinde übergeben).

    Zum Thema Türöffnungsgerät: unsere Nachbarwehr hat einen "Ziehfix" zum Ziehen der Schließzylinder. Ich finde das keine schlechte Sache, da das Verschließen der Wohnung ganz einfach ist - neuen Schließzylinder rein, fertig!

  6. #6
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    Wenn wir schon beim Thema Türöffnen und dessen Problematik sind...
    Auch wenn die Polizei vor Ort ist und um Amtshilfe ersucht und die Feuerwehr für die Polizei die Tür aufmachen soll, sollte wenigstens einmal hinterfragt werden wieso die Tür aufgemacht werden soll, bzw ob ein Notfall vorliegt.

    Hier mal ein rein hypothetisch wie es hier in der Gegend hätte vorkommen können ;-)

    Feuerwehr kommt zur Einsatzstelle, RTW und Polizei vor Ort. Polizei bat um Amtshilfe bei der Türöffnung weil hinter der Tür eine Hilflose Person vermutet wurde. Nach Türöffnung seitens der Feuerwehr, stelle sich heraus das die Polizei lediglich einen Zugang zur Wohnung haben wollte, weil die Polizei die Zielperson einkassieren wollte. Bei diesem REIN HYPOTHETISCH angenommenen Einsatz wurde die Feuerwehr "missbraucht". Unsere Aufgabe ist es bestimmt nicht Wohnungen für die Pol zu öffnen wenn die mal gerade eine Tür geöffnet haben möchte. Die haben für solche Fälle durchaus ihre eigenen Leute.

    Man sieht also das man vorher besser mal nachfragt. Denn wenn der Einsatzleiter der Feuerwehr hinterher verantworten muss, warum einer seiner Feuerwehrleute eine Stichverletzung von der angeblich Hilflosen Person hat, dann hatte der Einsatzleiter defenitiv ein Erkundungsdefezit.

    Also auch wenn die Polizei vor Ort ist, erfragt genau den Sachverhalt.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!

    Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
    1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
    Das ist grober Unsinn! Näheres erklärt Dir das zutreffende Brandschutzgesetz.
    => Einschränkung der Grundrechte

    MfG

    Frank

  8. #8
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    Moin moin,

    lasst uns hier doch bitte über Einsatzleiter reden.

    Über Türöffnungen gibt es bereits Themen, zum Beispiel diesen hier.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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