
Zitat von
Florian43/1
Sobald der Patient an den RD übergeben wurde hat die Feuerwehr mit dem Patienten nichts mehr am Hut. Sie ist lediglich dafür verantwortlich, dass die geöffnete Wohnung wieder fachgerecht verschlossen wird.
Was bin ich froh, dass ich in NW lebe und in unserer Stadt der Rettungsdienst auch bei der Feuerwehr liegt. So haben wir rund 120 Rettungsassistenten in unserer FF (FF mit hauptamtlichen Kräften).
Aber in einem muss ich als langjähriger Zugführer der FF auch den bisher gemachten Ausführungen beipflichten: Wir bestellen bei unserer Feuer- und Rettungsleitstelle ggf. einen Notarzt nach und ob es dann der RTH wird, ergibt sich daraus, dass gerade kein bodengebundenes NEF zur Verfügung steht.
Es sei denn die Kollegen unseres Feuerwehr-RTW, der ja z. B. bei Brandeinsätzen grundsätzlich zur Eigensicherung im Löschzug der FF mitfährt, bestehen definitiv auf der Anforderung des RTH.
Was ansonsten die Einsatzleiter-Diskussion angeht, so regelt hier unsere AAO, wer bei welcher Alarmstufe (z. B. Feuer 1 bis 6) der Einsatzleiter ist. In den meisten Fällen ist das bei uns der sogenannte "B-Dienst", das ist ein Feuerbeamter unserer FF im gehobenen Dienst mit Verbandsführerausbildung. Dieser befehligt dann die "C-Dienste" der FF, die wiederum ihren GF die Befehle weitergeben. So wird das ab Feuer 3 (z.B. Wohnungsbrand abends) gehandhabt und klappt sehr gut.
Bei größeren Einsätzen wird dem ganzen dann noch der "A-Dienst" (Wehrleiter bzw. Beamter im höheren Dienst) vorgesetzt und ggf. Abschnittsleiter eingesetzt.
Ach, noch ein Nachtrag: Wir arbeiten mit verschiedenfarbigen Funktionswesten, so ist gewährleistet, dass es auch wirklich immer nur einen Einsatzleiter und bei jedem Zug auch nur einen Zugführer in Funktion gibt. Ganz unabhängig davon, wieviele Leute mit Streifen am Helm vor Ort sind. Aus diesem Pool kann der Einsatzleiter dann höchstens seine Abschnittsleiter gewinnen. :-)
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !