Zitat Zitat von PeterOs
Diese Fahrzeug darf keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Da dies nicht mehr zur Rettung von Menschenleben benötigt wird und sich der Arzt ja nun an Board des RTW's befindet. Nähere Informationen gibt es in diesem Buch. Empfehle ich jedem Sonderrechtsfahrer zu lesen....
Falsche Sachlage:
Es geht darum, dass der Arzt zum Einsatz abgeholt wird, sich also noch nicht im NEF befindet, somit ist die Dringlichkeit im Sinne des Einsatzes geboten. Wäre interessant, ob es dazu bereits eine Rechtssprechung gibt.