Also es kann dir keiner untersagen mit Horn zu fahren, wenn dringende Eile geboten ist. Ohne Horn hast du auch kein Vorfahrtsrecht. Natürlich stellt sich die Frage, ob man nachts in einem Wohngebiet das Horn laufen lassen muss. Für mich ganz klar ja, wenn es Straßeneinmündungen oder unübersichtliche Ecken gibt. Das Horn muss aber nicht laufen, wenn es keine Einmündungen oder sonstiges gibt... Man sollte da auch ein bisschen Fingerspitzengefühl walten lassen...