Ergebnis 1 bis 15 von 55

Thema: Verbot von Sondersignal Akustik durch Ordnungsamt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Jens1985 Gast
    Das Ordnungsamt kann sowas natürlich beschließen, nur hat das rechtlich absolut keine wirksamtkeit !!

    Ich kann mir auch kaum vorstellen das irgendeine Stadtverwaltung auf diese meiner meinung nach sogar fahrlässige Idee kommen würde, das verunsichert die SoSi fahrer doch nur noch mehr!

    Ich arbeite selber bei der Verwaltung und kann dir sagen, wenn hier jemand, und sei es der leiter des fachbereichs auf so eine Idee kommen würde, ganz davon abgesehen, das er sowieso keinerlei befugnisse hat in Bundesverordnungen einzugreifen, gäbe das einen Knall sowas hats noch nicht gegeben.

    @Carsten

    schön das du das RD gesetz rausgesucht hast, aber selbst dieses gesetz versetzt versetzt keine kommune der welt in die lage regelungen auf bundesebene unwirksam zu machen, oder gar zu ändern, ganz davon abgesehen fährt ja nicht nur der RD mit SoSi sondern auch viele andere.

    @4313

    diese angelegenheit ist so offensichtlich, da kann ich mir kaum vorstellen das eine kommune die mitarbeiter mit einem IQ von über 10 hat auch nur auf die Idee kommt sowas durchsetzen zu wollen.

    Und selbst wenn, hat das definitiv KEINE rechtliche wirksamkeit, mag sein das man dir als (ich vermute) städtischem angestellten das leben ein bischen schwer machen kann, wenn du dich nicht dran hälst, aber DU musst dich nur an die STVO bzw. anweisungen der RLST halten was das angeht, da kann dir keiner was, es sei denn der Bundestag bzw. das Verkehrsministerium ändert die STVO !!

    also keep cool

    Gruß Jens

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Sodalatz, ich habe nun den Leiter des Ordnungsamtes hier gefragt.
    Er sagt: "Mit Vernunft kommt man am Weitesten". Er sagt selbst, es muss ja ned sein, dauernd mit Horn zum Fahren, andererseits gibt es keine Beschwerden.
    Es gibt das Bundesemissionsgesetz, das in Wohngebieten klare Richtlinien für u.a. Lärm festlegt, aber inwiefern das genau geregelt ist, müsst er erst Vorschriften wälzen.
    Seine Grundaussage war, dass man bei "Gefahr im Verzug" natürlich anders reagiert als bei ner menschen- und autoleeren Kreuzung und Wasserrohrbruch, da genügt ein blaues Lichtlein auf dem Dach schon, man muss es ja ned übertreiben.
    Ein Gespräch mit dem Ordnungsamt wäre mal ne Idee!
    Grundsätzlich kann das OA aber nicht sagen: "Meister, du nimmst deine Sirene nimmer her", sonst würde ich persönlich ganz gmütlich ins GH fahren, lostuckern, Leute über den Zebrastreifen lassen, an der roten Ampel stehenbleiben und mit 50 fahren, weil bevor ich gebumst werde, weil mir wer reingedonnert ist, weil ich ohne Sirene fuhr. Da bleib ich persönlich lieber rechtlich unbelangt.
    Geändert von abc-truppe (15.01.2008 um 01:18 Uhr)

  3. #3
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Zitat Zitat von Jens1985
    Das Ordnungsamt kann sowas natürlich beschließen, nur hat das rechtlich absolut keine wirksamtkeit !!
    Von welchem Ordnungsamt redest du jetzt?
    Das Kommunale? Das Kommunale der kreisfreien Stadt die Träger des Rettungsdienstes ist? Das Kreisordnungsamt des Kreises der nicht Träger des Rettungsdienstes ist? Oder das Ordnungsamt des Kreises der gleichzeitig Rettungsdiensträger ist? Ist nähmlich in diesem Fall von entscheidender Bedeutung.

    Zitat Zitat von Jens1985
    Ich kann mir auch kaum vorstellen das irgendeine Stadtverwaltung auf diese meiner meinung nach sogar fahrlässige Idee kommen würde, das verunsichert die SoSi fahrer doch nur noch mehr!
    Anscheinend ja so passiert und ob die sich um die "Verunsicherung" scheren ist zweifelhaft. Auf NAchfrage käme wahrscheinlich: Wieso verunsicherung? Wir haben doch ganz klar gesagt DIE DÜRFEN NICHT.

    Zitat Zitat von Jens1985
    Ich arbeite selber bei der Verwaltung und kann dir sagen, wenn hier jemand, und sei es der leiter des fachbereichs auf so eine Idee kommen würde, ganz davon abgesehen, das er sowieso keinerlei befugnisse hat in Bundesverordnungen einzugreifen, gäbe das einen Knall sowas hats noch nicht gegeben.
    Naja, es hat in der Kommunalpolitik schon viel größere Schildbürgerstreiche gegeben und ob der Zuständige Sachbearbeiter jetzt in eine "BUNDESVERORDNUNG" Eingreift ist ja noch nicht mal raus. Evtl. ist es ja auch nur ein Landesgesetz(RD ist Landessache) oder auch etwas rein kommunales. Ein solches Verbot muss und kann ja nicht durch einen Eingriff in die STVO gerechtfertigt werden. Da gibt es auch noch andere Möglichkeiten...
    Die verwaltungsrechtliche Wirksamkeit eines solchen Verbotes steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Zitat Zitat von Jens1985
    @Carsten
    schön das du das RD gesetz rausgesucht hast, aber selbst dieses gesetz versetzt versetzt keine kommune der welt in die lage regelungen auf bundesebene unwirksam zu machen, oder gar zu ändern, ganz davon abgesehen fährt ja nicht nur der RD mit SoSi sondern auch viele andere.
    (X) ICH WERDE DEN BEITRAG VON DG3YCS NOCHMALS LESEN UND MICH DIESESMAL BEMÜHEN IHN ZU VERSTEHEN

    Ich habe nie behauptet das auf Basis dieses Gesetzes eine Kommune die Möglichkeit hat Regelungen auf Bundesebene unwirksam zu machen.
    Eher habe ich genau das Gegenteil behauptet.
    Eigendlich habe ich nur Aufgezeigt WER dem RD gegenüber Weisungsbefugt ist, und dass nur diese eine Stelle diese Weisung herausgeben kann.
    Was übrigends KEIN Eingriff in Bundesrecht währe...
    Ausserdem schrieb ich ja noch, das eine solche Anweisung wohl keinen Langen bestand hätte.

    Zitat Zitat von Jens1985
    @4313
    diese angelegenheit ist so offensichtlich, da kann ich mir kaum vorstellen das eine kommune die mitarbeiter mit einem IQ von über 10 hat auch nur auf die Idee kommt sowas durchsetzen zu wollen.
    DU OPTIMIST!

    Zitat Zitat von Jens1985
    Und selbst wenn, hat das definitiv KEINE rechtliche wirksamkeit, mag sein das man dir als (ich vermute) städtischem angestellten das leben ein bischen schwer machen kann, wenn du dich nicht dran hälst, aber DU musst dich nur an die STVO bzw. anweisungen der RLST halten was das angeht, da kann dir keiner was, es sei denn der Bundestag bzw. das Verkehrsministerium ändert die STVO !!
    1. Mit definitiven Aussagen solltest du SEHR VORSICHTIG sein, oder bist du Anwalt?
    2. Ob er sich an die Anweisungen der RLST halten muss ist nicht immer sicher.
    (Ländersache)
    Er muss sich aber immer an die Anweisungen des Rettungsdienstträgers halten! Und die RLST muss dieses auch.
    Wenn er stättischer Angestellter ist, muss er sich auch an die Anweisungen seines AG´s halten und bei wiedersprüchlichen Anweisungen eine Klärung herbeiführen.
    3. Mach nicht alles an der STVO fest, es ist nicht alles nur durch die STVO geregelt, unser Rechtssystem ist da schon ein wenig komplizierter.
    Wenn ich jemanden der mir unterstellt ist verbiete SOSI in Anspruch zu nehmen, dann darf er das nicht! (Ausgenommen §134 STGB)
    Wenn dieser dann seine aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kann und dieses so meldet habe ich aber auch den schwarzen Peter (Organisationsverschulden).
    Aber das hat NICHTS mit der STVO zu tun...

    Gruß
    Carsten

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von DG3YCS
    ...dann darf er das nicht! (Ausgenommen §134 STGB).
    kleines Rechtsgeplänkel am Rande: Der §134 STGB erlaubt nicht irgendwelche Tätigkeiten, sondern befreit von der Strafe. Verboten ist es trotzdem, man wird halt nur nicht bestraft.

    Gruß, Mr. Blaulicht

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •