kleines Rechtsgeplänkel am Rande: Der §134 STGB erlaubt nicht irgendwelche Tätigkeiten, sondern befreit von der Strafe. Verboten ist es trotzdem, man wird halt nur nicht bestraft.Zitat von DG3YCS
Gruß, Mr. Blaulicht
kleines Rechtsgeplänkel am Rande: Der §134 STGB erlaubt nicht irgendwelche Tätigkeiten, sondern befreit von der Strafe. Verboten ist es trotzdem, man wird halt nur nicht bestraft.Zitat von DG3YCS
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