Zitat Zitat von DG3YCS
...dann darf er das nicht! (Ausgenommen §134 STGB).
kleines Rechtsgeplänkel am Rande: Der §134 STGB erlaubt nicht irgendwelche Tätigkeiten, sondern befreit von der Strafe. Verboten ist es trotzdem, man wird halt nur nicht bestraft.

Gruß, Mr. Blaulicht