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Thema: Verbot von Sondersignal Akustik durch Ordnungsamt

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  1. #1
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    Sodalatz, ich habe nun den Leiter des Ordnungsamtes hier gefragt.
    Er sagt: "Mit Vernunft kommt man am Weitesten". Er sagt selbst, es muss ja ned sein, dauernd mit Horn zum Fahren, andererseits gibt es keine Beschwerden.
    Es gibt das Bundesemissionsgesetz, das in Wohngebieten klare Richtlinien für u.a. Lärm festlegt, aber inwiefern das genau geregelt ist, müsst er erst Vorschriften wälzen.
    Seine Grundaussage war, dass man bei "Gefahr im Verzug" natürlich anders reagiert als bei ner menschen- und autoleeren Kreuzung und Wasserrohrbruch, da genügt ein blaues Lichtlein auf dem Dach schon, man muss es ja ned übertreiben.
    Ein Gespräch mit dem Ordnungsamt wäre mal ne Idee!
    Grundsätzlich kann das OA aber nicht sagen: "Meister, du nimmst deine Sirene nimmer her", sonst würde ich persönlich ganz gmütlich ins GH fahren, lostuckern, Leute über den Zebrastreifen lassen, an der roten Ampel stehenbleiben und mit 50 fahren, weil bevor ich gebumst werde, weil mir wer reingedonnert ist, weil ich ohne Sirene fuhr. Da bleib ich persönlich lieber rechtlich unbelangt.
    Geändert von abc-truppe (15.01.2008 um 00:18 Uhr)

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