Von welchem Ordnungsamt redest du jetzt?Zitat von Jens1985
Das Kommunale? Das Kommunale der kreisfreien Stadt die Träger des Rettungsdienstes ist? Das Kreisordnungsamt des Kreises der nicht Träger des Rettungsdienstes ist? Oder das Ordnungsamt des Kreises der gleichzeitig Rettungsdiensträger ist? Ist nähmlich in diesem Fall von entscheidender Bedeutung.
Anscheinend ja so passiert und ob die sich um die "Verunsicherung" scheren ist zweifelhaft. Auf NAchfrage käme wahrscheinlich: Wieso verunsicherung? Wir haben doch ganz klar gesagt DIE DÜRFEN NICHT.Zitat von Jens1985
Naja, es hat in der Kommunalpolitik schon viel größere Schildbürgerstreiche gegeben und ob der Zuständige Sachbearbeiter jetzt in eine "BUNDESVERORDNUNG" Eingreift ist ja noch nicht mal raus. Evtl. ist es ja auch nur ein Landesgesetz(RD ist Landessache) oder auch etwas rein kommunales. Ein solches Verbot muss und kann ja nicht durch einen Eingriff in die STVO gerechtfertigt werden. Da gibt es auch noch andere Möglichkeiten...Zitat von Jens1985
Die verwaltungsrechtliche Wirksamkeit eines solchen Verbotes steht natürlich auf einem anderen Blatt.
(X) ICH WERDE DEN BEITRAG VON DG3YCS NOCHMALS LESEN UND MICH DIESESMAL BEMÜHEN IHN ZU VERSTEHENZitat von Jens1985
Ich habe nie behauptet das auf Basis dieses Gesetzes eine Kommune die Möglichkeit hat Regelungen auf Bundesebene unwirksam zu machen.
Eher habe ich genau das Gegenteil behauptet.
Eigendlich habe ich nur Aufgezeigt WER dem RD gegenüber Weisungsbefugt ist, und dass nur diese eine Stelle diese Weisung herausgeben kann.
Was übrigends KEIN Eingriff in Bundesrecht währe...
Ausserdem schrieb ich ja noch, das eine solche Anweisung wohl keinen Langen bestand hätte.
DU OPTIMIST!Zitat von Jens1985
1. Mit definitiven Aussagen solltest du SEHR VORSICHTIG sein, oder bist du Anwalt?Zitat von Jens1985
2. Ob er sich an die Anweisungen der RLST halten muss ist nicht immer sicher.
(Ländersache)
Er muss sich aber immer an die Anweisungen des Rettungsdienstträgers halten! Und die RLST muss dieses auch.
Wenn er stättischer Angestellter ist, muss er sich auch an die Anweisungen seines AG´s halten und bei wiedersprüchlichen Anweisungen eine Klärung herbeiführen.
3. Mach nicht alles an der STVO fest, es ist nicht alles nur durch die STVO geregelt, unser Rechtssystem ist da schon ein wenig komplizierter.
Wenn ich jemanden der mir unterstellt ist verbiete SOSI in Anspruch zu nehmen, dann darf er das nicht! (Ausgenommen §134 STGB)
Wenn dieser dann seine aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kann und dieses so meldet habe ich aber auch den schwarzen Peter (Organisationsverschulden).
Aber das hat NICHTS mit der STVO zu tun...
Gruß
Carsten