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eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung da die Alarmierung zu kleinen Sachen mittels Sirene nicht in Verhältnissmäßigkeit zum Recht auf körperliche Unversehrtheit steht
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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