Zitat Zitat von Pille112
...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.
Ähm, Chris... Dazu das kommentar vom Leiter des Lichttechnischen Instituts: "Licht ist licht, und da hilft auch nix, dass es nicht mehr licht ist" ^^

Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...

MfG Fabsi