Alleine schon durch das unberechtige aufstellen des blauen Blinklichts, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges...
Und somit auch der Versicherungsschutz (natürlich zahlt die Haftplicht bei einem vergehen, aber nimmt dann den Versicherungshalter in Regress ^^)
Fazit: Ohne gültigen Versicherungsschutz darf man nicht fahren, geschweige denn ohne BE...
Wenn mich nicht alles täuscht (hab den $ gerade nicht im Kopf) ist das ein Straftatbestand...
MfG Fabsi